Bis im Jahr 2050 wird im Kanton Zürich gegenüber dem Jahr 2020 ein Bevölkerungswachstum von 450 000 Personen erwartet. Zusammen mit der demografischen Entwicklung würde dies jährlich rund 100 000 zusätzliche Spitalaufenthalte bedeuten – das entspräche acht neuen Regionalspitälern.
Die nationale Debatte rund um Spitalschliessungen muss vor dem Hintergrund dieser Entwicklung geführt werden und darf den wachsenden Bedarf nicht ausblenden, wollen wir keine Unterversorgung der Bevölkerung riskieren. Soll dieses Szenario vermieden werden, dann müssen die Ambulantisierung und die Digitalisierung deutlich an Fahrt aufnehmen. Die ersten Weichen mit EFAS (einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) sind gestellt, jetzt braucht es aber ambulante Tarife, die als Anreize dienen.
Und die nationale Politik muss mit der überbordenden Regulierung aufhören, denn diese führt zu höheren Kosten und löst zusätzliche Bürokratie aus. Die Gesundheitsfachpersonen werden mit immer mehr Auflagen und Dokumentationspflichten belegt.
Ambulantisierung
Der Systemwechsel von der «stationären» hin zur «stationären, spitalambulanten,
integrierten» Versorgung hat den Vorteil, dass die Patientinnen und Patienten früher wieder nach Hause gehen können und schneller gesund werden. Und er wirkt sich positiv auf die Kostenentwicklung aus – bei gleichbleibender Qualität. Zudem ist dieser Schritt insbesondere auch zur Entlastung der Gesundheitsfachpersonen bedeutend.
Besonders wichtig ist, dass der Systemwechsel den Fachkräftemangel verringert und die Gesundheitsfachpersonen entlastet. Er ermöglicht neue Arbeitszeitmodelle, reduziert den Dreischichtbetrieb und führt insbesondere zu weniger Nachtschichten. Die dadurch verbesserten Arbeitsbedingungen führen dazu, dass die Gesundheitsberufe an Attraktivität gewinnen und die Gesundheitsfachpersonen länger und zufriedener in ihrem angestammten Beruf verbleiben.
Damit die Ambulantisierung tatsächlich vorangetrieben wird und umsetzbar ist, müssen die Tarife als Anreize dienen. Auf dem bisherigen Niveau wirken sie wie ein Bremsklotz.
Digitalisierung und künstliche Intelligenz
Die Digitalisierung bietet grosses Potenzial, um die Gesundheitsversorgung auf qualitativ hohem Niveau effizienter zu machen und die Gesundheitsfachpersonen zu entlasten. Sie müssen so weniger Zeit für die Bürokratie aufwenden und können sich mehr den Patientinnen und Patienten widmen.
Der Einsatz künstlicher Intelligenz führt zu zusätzlicher Entlastung macht die Medizin als Ganzes noch genauer und erfolgreicher. Dies alles im Interesse von Patientinnen und Patienten sowie Klientinnen und Klienten.
Dieser Wandel bedingt aber auch, dass neue Kompetenzen erworben werden müssen. Die Medizin von morgen wird sich erheblich von der Medizin von heute unterscheiden. Dazu braucht es Offenheit gegenüber technologischen Innovationen und neuen Abläufen. Der Einsatz der digitalen Hilfsmittel und der künstlichen Intelligenz muss entsprechend geschult und in den Alltag integriert werden.
Attraktive Arbeitgeber und Ausbildungsstätten
Die Schweiz verfügt über ein qualitativ hochstehendes und gut zugängliches Gesundheitswesen, das als grösster Arbeitgeber das Rückgrat für die hohe Lebensqualität und die starke wirtschaftliche Leistung bildet.
Gesundheitsinstitutionen bieten vielfältige attraktive Berufe und sind wichtige Ausbildungsstätten. Damit Ärztinnen und Ärzte während und nach dem Medizinstudium ihre ersten praktischen Erfahrungen sammeln können, stellen Spitäler und Kliniken die Infrastruktur und die Ausbildungsbegleitpersonen zur Verfügung. Auch diese Leistung wird durch den Spardruck immer mehr herausgefordert.
Auch bei den Pflegefachpersonen übernehmen die Gesundheitsbetriebe den grössten Anteil der Aus- und Weiterbildung. Mit neuen Arbeitszeitmodellen gelingt es, auf die individuellen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen und gleichzeitig den anspruchsvollen Betrieb einer Gesundheitsinstitution sicherzustellen.
Viele weitere Berufsfelder, wie medizinisch-technische Berufe, therapeutische Berufe, Apotheke, Verwaltung und Management, Hotellerie und Support sind weitere wichtige Bestandteile, damit die Gesundheitsversorgung funktioniert.
VZK-Mitglieder engagieren sich gemeinsam in der Ausbildung
Gemäss dem Spitalfinanzierungs- und -planungsgesetz (SPFG) sind die Gesundheitsinstitutionen verpflichtet, die Aus- und Weiterbildung einer im Verhältnis zum gesamtkantonalen Bedarf angemessenen Zahl von Angehörigen der nicht-universitären Gesundheitsberufe sicherzustellen.
Die Mitglieder des VZK übertreffen die von der Gesundheitsdirektion vorgeschriebenen Ziele mehr als erreicht.
Auszubildende stellen eine Herausforderung dar für die Betriebe und deren Mitarbeitende. Nicht alle Bereiche sind gleich geeignet, nicht alle Institutionen verfügen über dieselben Ressourcen. Aus diesem Grund führt der VZK einen Ausgleichspool: Dieser stellt sicher, dass ein Ausgleich unter den Mitgliedern stattfinden kann. Wer mehr Ausbildungswochen erbringt als vorgeschrieben, kann diese denjenigen Mitgliedern anbieten, welche die erforderlichen Ausbildungsleistungen nicht vollumfänglich selber erbringen können.